Jeder Therapie geht eine ausführliche diagnostische Einschätzung voraus, die im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden und den sogenannten probatorischen Sitzungen vorgenommen wird. Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen statt. Die Sitzungen sind meist wöchentlich und umfassen 50 Minuten.
Kosten und Abrechnung von Psychotherapie
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sofern eine Diagnose gestellt und festgestellt wird, dass eine
Psychotherapie notwendig und geeignet ist, die Beschwerden zu lindern oder zu beheben.
Sie können eine Psychotherapeutin mit Kassenzulassung zunächst ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse und ohne Überweisung durch Ihren Arzt aufsuchen.Es können dann bis zu 3 Sitzungen in
Anspruch genommen werden. Im Anschluss daran stehen bis zu 4 weitere, probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse zur Verfügung, sofern im Rahmen der Sprechstunde eine
psychotherapeutische Behandlung empfohlen wurde. Die probatorischen Sitzungen dienen der Klärung Ihres Anliegens und Ihrer Ziele, der vertiefenden Diagnostik und der Vorbereitung der
Antragstellung.
Weitergehende Behandlungsstunden sind antrags- und genehmigungspflichtig. Die dazu erforderlichen Formalitäten werden im Rahmen der probatorischen Sitzungen besprochen und erledigt.
Private Krankenversicherungen
Die Kosten von Psychotherapie in meiner Praxis werden von allen privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen. Machen Sie sich vertraut mit den
Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Spätestens nach den ersten fünf Terminen muss ein Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle gestellt werden. Die benötigten Formulare können Sie sich von Ihrer Beihilfestelle schicken lassen oder bei einigen Stellen auf deren Internetseite aufrufen und ausdrucken.
Selbstzahler
Wenn Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen, müssen vorab keine Formalitäten berücksichtigt werden. Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). DIe Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter "sonstige Gesundheitsausgaben" steuerlich geltend gemacht werden.
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